Zustellung durch Einwurf – auf den Zeitpunkt kommt es an
Autor: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten zu einer Tageszeit eingeworfen, bei der eine Briefkastennachschau verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, geht die Kündigungserklärung erst am nächsten Werktag zu. 2. Eine Briefkastennachschau an einem Sonntag ist, selbst wenn am Wochenende[Weiterlesen…]