Das Unternehmen KBW AG aus der Schweiz bietet genau solche Diamanten als Investment an. Diamanten sind aber ein „Spezialinvestment“ von dem man etwas verstehen sollte als Anleger, wenn man darin investiert. Gar keinen Sinn, so Thomas Bremer, macht ein Diamantensparplan.

Für den Durchschnittsanleger ist aus Sicht von Bremer das Thema „Gold“ wesentlich besser geeignet, aber auch hier nicht als Sparplan, sondern wenn Gold dann bitte nur kaufen. Wichtig ist dabei auch, das es sich um 999 er Anlagegold handelt. Das so genannte Anlagegold können sie im Notfall, dann wenn sie Geld brauchen, nahezu an jeder Ecke zu einem nachvollziehbaren und überprüfbaren Preis.

Das ist bei Diamanten schwieriger, auch weil die Überprüfung der Qualität, wenn sie diese kaufen, recht schwierig ist. Einen interessanten Artikel haben wir dazu im Internet gefunden, den es sich lohnt zu lesen.

https://blog.tagesanzeiger.ch/geldblog/index.php/71185/finger-weg-von-diamanten-als-geldanlage/

https://www.n-tv.de/ratgeber/Diamanten-als-Geldanlage-article20342869.html

 

Das Unternehmen KBW AG sehen wir dann im Diamantenhandel nicht als Erste Adresse in dieser Branche an, zumal wir im Schweizer Unternehmensregister auch keinen Hinweis darauf finden, das Diamantenhandel  der Geschäftszweck der Gesellschaft KBW AG ist.

Hier heißt es im Unternehmensregister:

Eingetragen am 10. April 2013

Die Gesellschaft bezweckt die Finanzierung von Projekten in neue Technologien in der Energiegewinnung und -Versorgung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
 
Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.
 
Vom Diamantenhandel ist da dann nun wirklich keine Rede. Ob das so dann zulässig ist, wird die Schweizer Finanz Aufsichts Behörde /FINMA/ nun auf eine Anfrage unserer Redaktion hin, sicherlich klären.
 
 
 
 

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